Weber: Es kommt Bewegung in die Sache – Zuschüsse für E-Mobilität auch für Kommunen in Aussicht

Auf den Antrag des SPD-Landtagsabgeordneten Jonas Weber hinsichtlich Aufnahme von Kommunen in das Förderprogramm für E-Mobilität liegt nun die Antwort des Verkehrsministeriums vor.

Wie Verkehrsminister Hermann schreibt, habe bei der damaligen Förderkonzeption insbesondere aufgrund begrenzter Fördermittel eine Einschränkung bei den Antragsberechtigten vorgenommen werden müssen. Zum Landeshaushalt 2018/19 wurden jedoch im Rahmen des Nachtrags zusätzlich 40 Millionen Euro für die Elektromobilitätsförderung „Landesinitiative Elektromobilität III“ für die Jahre 2018-2021 bereitgestellt.

„Ich freue mich, dass auch durch meinen Antrag jetzt Bewegung in die Sache kommt“, so der Abgeordnete Weber. Bei einer Überarbeitung dieser Förderung werde die Aufnahme von Kommunen in den Kreis der Förderberechtigten bei der E-LKW-Förderung überprüft, so die Antwort aus dem Verkehrsministerium.

„Ich werde dies beobachten“, betonte Weber, „und darauf hinwirken, dass zukünftig auch Kommunen Zugriff auf den Fördertopf haben.“ Gerade bei diesen sehe er einen großen Bedarf, zumal seit Beginn der Förderung 2016, die sich auf gewerbliche Nutzung beschränkte, bisher lediglich zwei Fahrzeuge wirklich gefördert wurden und nur eine geringe Anzahl an Anträgen mit Klärungsbedarf vorlägen.

„Hier hat das Förderprogramm anscheinend gar nicht recht gegriffen. Eine Überprüfung und Ausweitung auf Kommunen ist also nur folgerichtig“, plädierte Jonas Weber.