Weber und Katzmarek in Bischweier: Informationen zum Probebetrieb von Kronospan

Im Rahmen ihres Besuchs in Bischweier bei Bürgermeister Robert Wein sprachen die Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek und der Landtagsabgeordnete Jonas Weber auch das Thema Kronospan an.

Robert Wein erläuterte, dass die Änderungsgenehmigung zur bestehenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung noch nicht bestandskräftig sei. Das Verwaltungsgericht werde voraussichtlich im ersten Halbjahr dieses Jahres entscheiden. Darüber hinaus habe aber das Regierungspräsidium parallel zur Änderungsgenehmigung eine nachträgliche Anordnung getroffen, die inzwischen bestandskräftig sei. Da dem Bürgermeister jedoch nicht alle relevanten Details zu dieser Anordnung gemäß §17 Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt waren, wandten sich die beiden Abgeordneten direkt an das Regierungspräsidium und baten um Informationen zu Ausgestaltung, Begleitung sowie externen Kontrolle dieser nachträglichen Anordnung.

In einem ausführlichen Schreiben erläuterte die Regierungspräsidentin Nicolette Kressl, dass vor einer Wiederinbetriebnahme der Anlage der technische Nachweis erbracht werden müsse, dass die Anlage die genehmigten Emissionsgrenzwerte einhalten kann. Dabei seien die Abgasreinigung und Feuerungsanlagen durch Gutachter zu überprüfen sowie ein Maßnahmen- und Sanierungskonzept aufzustellen. Danach sei, um den Nachweis zu erbringen, ein Probebetrieb durchzuführen. Dieser Probebetrieb müsse drei Monate im Voraus angezeigt werden. Wobei das Regierungspräsidium auf Grundlage dieser Anzeige Begleitung, Dokumentation und Überwachung festlege. Nach Aussage von Frau Kressl habe Kronospan jedoch noch keinen Probebetrieb angemeldet oder ein entsprechendes Konzept eingereicht.

„Festzuhalten gilt“, so Jonas Weber, „dass – auch bei Bestandskraft des Urteils – der Wiederinbetriebnahme auf jeden Fall ein Probebetrieb vorgeschaltet werden muss. Kronospan kann also nicht einfach so wieder ins Geschäft einsteigen – egal ob Frisch- oder Altholz verwendet wird.“

Die beiden Abgeordneten Katzmarek und Weber sowie Bürgermeister Wein begrüßten diese Anordnung des Regierungspräsidiums. So habe man hiermit Gewissheit, dass Grenzwerteinhaltungen vorab sehr genau überprüft würden. Was konkret Kronospan plane, sei nicht bekannt, so Wein. Von daher müsse man nun abwarten. Was man aber machen könne, sei, bei der Novellierung der Altholzverordnung striktere Kontrollen und Veränderungen der Sortierung in Kategorien aufzunehmen, so der Bürgermeister an die Adresse der Bundestagsabgeordneten. Gabriele Katzmarek hat sich zwischenzeitlich an das Bundesumweltministerium gewandt. Die Novellierung der Altholzverordnung steht derzeit noch aus, wird aber in den nächsten Monaten erwartet. „Ich bleibe an dem Thema dran“, verspricht Gabriele Katzmarek.