Brief an den MP – Einkaufserlaubnis für Pendler

Als Europäer liegt mir unsere deutsch-französische Freundschaft sehr am Herzen. Von daher sehe ich mit Sorge, dass sich in der aktuellen Situation die Stimmungslage verschlechtert und vereinzelt Personen aus dem Elsass sogar Attacken ausgesetzt sind. Dies hat mich veranlasst, heute einen Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu schreiben.

 

Hier der Brief:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

ich schreibe Ihnen als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Rastatt, welcher unmittelbar an der Grenze zu Frankreich liegt. Wir erleben hier tagtäglich, wie viele Pendler aus dem Elsass in den Landkreis Rastatt sowie in die Stadt Baden-Baden fahren, da sie dort ihren Arbeitsplatz haben.

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass grade auch in den systemrelevanten Bereichen, wie unserem Klinikum Mittelbaden und Pflegeeinrichtungen, eine Vielzahl unserer französischen Nachbarn beschäftigt ist. Wir sind auf diese Unterstützung angewiesen und dankbar, dass unsere französischen Freunde die doch recht zeitintensive Hin- und Rückfahrt zum und vom Arbeitsplatz über die Grenze in Kauf nehmen.

Diese Pendler können alle eine Grenzübertrittsbescheinigung vorweisen, wodurch belegt ist, dass sie sich in unserer Region bewegen dürfen.

Eingeschränkt ist diese Bewegungsfreiheit jedoch dadurch, dass lt. Verordnung „nur solche Fahrten gestattet (sind), die geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt“. Die Pendler dürfen auf dem Weg also keine Besorgungen erledigen.

Wer sich in diesen Zeiten um Kranke, Pflegebedürftige, im Kindergarten etc., um unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, um unsere Freunde und Familienangehörige kümmert, übernimmt große Verantwortung.  Dass dabei alle Hygienemaßnahmen berücksichtigt und angewendet werden, davon bin ich überzeugt. Von daher kann ich nicht recht nachvollziehen, weshalb diesem Personenkreis verwehrt wird, ihre Fahrt für Einkäufe zu unterbrechen.

Ich möchte Sie bitten, sich dieser Problematik anzunehmen und zu prüfen, ob die Verordnung dahingehend geändert werden könnte, dass Pendler auf ihrem An- und Abfahrtsweg die Fahrt für den persönlichen Einkauf unterbrechen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Jonas Weber MdL