Schließung Liegewiesen an Badeseen – Anfrage beim OB

Die Schließung der Liegewiesen an den Badeseen Ottersdorf und Wintersdorf haben mich veranlasst, einen Brief an den OB zuschreiben.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Pütsch,

wie ich bereits Anfang der Woche durch mein Büro beim Rastatter Ordnungsamt nachfragen ließ – bisher ohne Antwort – möchte ich nun gerne auch von Ihnen wissen, wie es zu der plötzlichen Schließung der Badeseen nebst Liegewiesen in Ottersdorf und Wintersdorf gekommen ist.

Die Pressemitteilung der Stadt lässt verlautbaren, dass sich Badeseen im Stufenplan der Landesregierung Baden-Württemberg unter der Stufe 4 (noch nicht absehbar) finden. Dennoch sind eben diese Seen in der aktuellen Corona-Verordnung, anders als beispielsweise Bolzplätze, nicht explizit genannt.

Der Stadt sollte es möglich sein, zumindest die Liegewiesen unter dem Hinweis der Einhaltung der Vorgaben zur Abstandsregelung wieder zu öffnen. Eine Kontrolle dieser Einhaltung entspricht sicherlich dem gleichen Aufwand wie zuvor die geschlossenen Kinderspielplätze auf Leere zu überprüfen oder die Seen jetzt auf die Einhaltung der Sperrung.

Da es – anders als bei Frei- oder Schwimmbädern – auch keine Umkleiden oder Sanitärräume gibt (die Toilette am Wintersdorfer See könnte man ja schließen oder reinigen lassen), sind auch keine weiteren Hygienemaßnahmen zu verordnen.

Mit der kompletten Sperrung der Seen nehmen Sie vielen Bewohnern der beiden Riedgemeinden die Möglichkeit, sich einen Liegeplatz im Grünen zu suchen. Denn auch auf dem Dorf gibt es Wohnraum ohne Möglichkeit im eigenen Garten oder auf einem Balkon Zeit im Freien verbringen zu können.

Ich möchte dazu noch darauf hinweisen, dass in anderen Landkreisen in der Umgebung die Badeseen nicht gesperrt wurden. Es scheint sich dabei also um reine Auslegungssache der Verordnung zu handeln und fördert nicht eben Verständnis und Wohlwollen bei der Bevölkerung, deren Geduld doch ohnehin schon aufs Äußerste strapaziert wird und wurde.

Mit freundlichem Gruß

Jonas Weber MdL