Kultusministerin bringt Tanzschulen aus dem Tritt. Unglaubliches Chaos bei den Vorgaben aus dem Ministerium.

Freude herrschte vor bei den Tanzschulen, als sie nach vielen Wochen nun endlich die Information erhielten, dass sie wieder öffnen dürfen. Dass Hygieneregeln einzuhalten sind und Anzahl begrenzt sein muss, war allen Tanzlehrerinnen und –lehrern klar. Aber was sich dann abspielte, könne man nur als „Verwirrspiel“  bezeichnen, so der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Jonas Weber.

Die Corona-Verordnung-Sportstätten vom 22. Mai gab den Tanzschulen Regelungen vor, nach denen für das Tanzen die Unterscheidung zwischen mit „Raumwegen“ und „Beibehaltung des individuellen Standorts“ und dementsprechend Vorhaltung von 40 bzw. 10 Quadratmetern pro Person galt. Bemüht, sich an die Regelungen korrekt zu halten, organisierten die Tanzschulen ihre Eröffnung. Doch viele Fragen blieben unbeantwortet oder es gab von Ordnungsämtern bzw. Regierungspräsidien unterschiedliche Antworten zur Auslegung der Verordnung.

Ende Mai kam dann die nächste Verordnung, gültig ab 6. Juni. „Wiederum waren die Tanzschulen verwirrt, da nun bei allen Tanzformen grundsätzlich 25 Quadratmeter pro Person bzw. Paar vorgeschrieben wurde“, erläuterte Jonas Weber. „Ende vergangener Woche stand ich dann in stetem Austausch mit den Tanzschulen, die ab Samstag natürlich alles richtig machen wollten, aber kaum verlässliche Antworten erhielten“. Gemeinsam mit seinen Kollegen habe er daher Kontakt mit dem Kultusministerium aufgenommen. Sein Einsatz in Stuttgart habe sich gelohnt, so der Abgeordnete, da dann doch tatsächlich am Freitag die FAQs des Ministeriums geändert wurden und nun wieder – wie bei vergleichbaren Sportarten – bei statischen Tanzformen 10 Quadratmeter ausreichend sind.

„Ich freue mich für die Tanzschulen, dass sie nun weitere „Tanz“-Schritte machen können. Aber das chaotische Vorgehen aus Stuttgart hat mich veranlasst, der verantwortlichen Ministerin einen Brief zu schreiben“,  äußerte Weber seinen Unmut.

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