Mit meiner Kleinen Anfrage Querspange L78b Rastatt-Münchfeld hab ich beim Verkehrsministerium den konkreten Sachstand erfragt.
Die Antwort liegt nun vor.
Da das Planfeststellungsverfahren bereits mehrfach verschoben wurde, die Maßnahme aber bereits 2018 aufgrund der Dringlichkeit nachträglich in den „Maßnahmeplan Landesstraßen“ aufgenommen wurde, ist es jetzt an der Zeit, den Anwohnerinnen und Anwohnern endlich verlässliche Zeitpläne mitzuteilen.
Zur Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist eine Umweltverträglichkeitsstudie notwendig, deren Ergebnis im Oktober dieses Jahres vorliegen soll, so die Auskunft des Verkehrsministers. Mit dem Abschluss wird im November 2021 gerechnet.
Fünf Varianten stehen zum Vergleich. Diese sind unter dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie zu prüfen, woraus sich dann die Festlegung auf eine Vorzugsvariante ergibt.
Laut Ministerium werde der Beginn des Panfeststellungsverfahren 2023 sein.
Ich hoffe sehr, dass die Variantenprüfung zügig erfolgt, damit das Planfeststellungsverfahren auch wirklich 2023 starten kann. Dasselbe gilt dann für das Planfeststellungsverfahren. Auch hier müssen alle an einem Strang ziehen, damit das Verfahren nicht unnötig verzögert wird und wie vorgesehen 2025 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann.