Kritik an Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut zur Rückzahlungspraxis der Corona-Soforthilfen

Ich kann meinem Fraktionskollegen und Wirtschaftsexperten Dr. Boris Weirauch nur beipflichten, wenn er das Rückmeldeverfahren und die Stichtagsregelung zur Corona-Soforthilfe kritisiert. Selbständige und Kleinbetriebe jetzt, nachdem sie wahrlich zwei harte Jahre hinter sich haben, auch noch in die Enge zu drängen, ist unmöglich. Es braucht gerade für sie eine Härtefallregelung mit großzügigeren Handlungsspielräumen. Auch aus dem meinem Wahlkreis wurden mir von verschiedenen Unternehmen ihre Sorgen und Ängste und natürlich auch ihr Unmut vorgetragen. Meine Fraktion im Landtag hat unter Federführung von Dr. Boris Weirauch gemeinsam mit der FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, dessen Stellungnahme uns nicht gerade zufriedengestellt hat.

Nach den Beratungen im Wirtschaftsausschuss des Landtags sieht die SPD-Landtagsfraktion Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach wie vor unter Zugzwang. SPD-Wirtschaftsexperte Weirauch: „Das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen mit der zeitlich engen Fristsetzung hätte es so nicht geben müssen. Das Land geht hier strenger vor, als der Bund es tatsächlich verlangt. Während andere Bundesländer den Selbständigen und Betrieben Luft zum Atmen lassen, holt die hiesige CDU-Wirtschaftsministerin zum Rundumschlag aus.“

„In einer Phase, in der Selbstständige und Betriebe um ihre Existenz kämpfen, darf den Betroffenen das Leben nicht noch schwerer gemacht werden. Es ist ein Unding, dass ihnen ein aufwändiges Rückmeldeverfahren mit Frist zum 16. Januar 2022 aufgezwungen wurde. Für die von der Ministerin in der Beantwortung des gemeinsamen Antrags von SPD und FDP genannten Vorgaben von Seiten des Bundes gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Verordnung des Bundes verlangt lediglich Standarddaten zur Weitergabe an die Finanzämter, so etwa die Höhe der gezahlten Soforthilfe. Davon nicht umfasst ist aber – anders als die Wirtschaftsministerin behauptet – die Erfassung eines möglicherweise zurückzuzahlenden Betrages. Die Landesregierung hätte Selbstständigen und Betrieben insofern wesentlich mehr Zeit einräumen können. Diese Chance wurde vertan. Wir erwarten jetzt von der Ministerin zumindest mehr Flexibilität beim Berechnungszeitraum der Hilfen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die noch nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 versucht haben, ohne staatliche Hilfen über die Runden zu kommen, jetzt die Dummen sind, weil die Berechnung erst ab Antragsstellung läuft. Es muss verhindert werden, dass baden-württembergische Betriebe und Selbstständige dringend benötigte Gelder zurückzahlen müssen, die sie in anderen Bundesländern behalten könnten. Zudem muss das Land für den Fall, dass Betriebe Soforthilfen tatsächlich zurückzahlen müssen, Härtefallregelungen veranlassen. Es wäre nicht zu vermitteln, dass man Betriebe in der Pandemie unterstützt und dann den Saft abdreht, wenn sie gerade wieder Licht am Ende des Tunnels sehen.“