Brückenbauwerke an der B462 teilweise in besorgniserregendem Zustand
Die B462 von Rastatt ins Murgtal ist eine vielbefahrene Straße. Auch ich komme auf meinen Fahrten zu etlichen Terminen immer wieder dort entlang. Dabei fielen mir Brückenbauwerke auf, die meines Erachtens nicht mehr in einem zufriedenstellenden Zustand sind.
Um hier stichhaltige Informationen zum Zustand und den erforderlichen Prüfzyklen zu erhalten, stellte ich im Juli eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Die Antwort nebst Anlage liegt nun vor und bestätigt teilweise meine Einschätzung.
Nach § 9a Straßengesetz (StrG) müssen Bauten allen Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügen. In der DIN 1076 ist die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit geregelt. Die erste Hauptprüfung ist vor der Abnahme der Bauleistung, die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung durchzuführen. Danach sind die Ingenieurbauwerke jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen und einfache Prüfungen drei Jahre nach der jeweiligen Hauptprüfung.
Insgesamt 49 Brücken sind im Landkreis Rastatt an der B462 in der Trägerschaft des Bundes.
Nach der Schadensbewertungsmatrix sind sofortige Maßnahmen erforderlich bei einer Zustandsnote von maximal 4. Ab Note 3 wird der Zustand als nicht ausreichend bewertet. 2,5 bis 2,9 wird als ausreichender Zustand klassifiziert. Diese Zustandsnoten setzen sich jedoch als Mittel aus den Bewertungsnoten Standsicherheit, Verkehrssicherheit sowie Dauerhaftigkeit zusammen.
Im Ergebnis listet das Verkehrsministerium Erhaltungsmaßnahmen an folgenden Bauwerken auf, die in den kommenden Jahren geplant sind – jedoch unter dem Vorbehalt, dass personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen:
Unterführung der Murg bei Forbach (Bogenbrücke mit aufgeständerter Fahrbahn), die insgesamt mit 3 bewertet wurde und grundlegende Erhaltungsmaßnahme für 2023 vorsieht.
Berliner Brücke in Gaggenau (Plattenbalken-, Trägerrostbrücke) mit der Gesamtbewertung 2,9. Dabei ist noch für 2022 der Austausch der Dehnungsmatten an den Fahrbahnübergängen vorgesehen, da die Einzelnote Verkehrssicherheit mit 3 als nicht ausreichender Zustand Maßnahmen verlangt.
Unterführung „Eckenerstraße“ in Gaggenau mit grundlegender Erhaltungsmaßnahme und Bewertung 2,9. Für das Jahr 2024/25 ist Kappenerneuerung sowie Montage einer Lärmschutzwand vorgesehen, die einhergeht mit dem Bau der Lärmschutzwand entlang der B462 bei Gaggenau und der Verlängerung des Beschleunigungsstreifens der Anschlussstelle Gaggenau-Mitte.
Bei der Unterführung Murgtal (Nord) bei Langenbrand werden 2025/26 an der Hohlkastenbrücke die Fahrbahnübergänge instandgesetzt. Hier liegt die Gesamtbewertung bei 2,9 – jedoch erhielten Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit lediglich die Note 3.
Die Unterführung der Murg bei Gausbach – Talbrücke, ist mit Instandsetzung Fahrbahnübergänge ebenfalls geplant für 2025/26.
Diese fünf konkret bezeichneten Maßnahmen mit Angaben zu Art und Zeitplan zeigen, dass doch einiges im Argen liegt. Mir macht jedoch Sorgen, wie mit den Brücken verfahren wird, die derzeit in der Gesamtbewertung noch als im „ausreichenden Zustand“ befindlich kategorisiert sind, aber hinsichtlich Verkehrssicherheit nicht mehr ausreichend sind.
Hierbei handelt es sich um den Fußweg beim Fußballplatz Bad Rotenfels sowie die Hangbrücke bei Weisenbach,
Die B462 ist eine wichtige Lebensader des Murgtals. Die Einhaltung der Prüfzyklen ist das eine, hier gibt es keine Versäumnisse. Aber welche Maßnahmen dann notwendig sind und wann sie umgesetzt werden, das sollte unbedingt zeitnah betrachtet und geplant werden – zumal 23 von den insgesamt 49 Bauwerken im Jahr 2019 einer Hauptprüfung unterzogen wurden und dementsprechend 2022 die nächste Einfache Prüfung zu erfolgen hat.